15.000 € Bußgeld kann ein fehlender Energieausweis kosten

Seit dem 01. Juli 2009 muss jedem Interessenten der eine Immobilie kaufen, pachten oder mieten möchte, ein Energieausweis vorgelegt bzw. zugänglich gemacht werden. Dies betrifft die Vermietung, Verpachtung oder der Verkauf von Wohnungen sowie von Läden, Werkstätten, Büros, Fitnessstudios, Discountern, Solarien, Schwimmbäder, Museen, Restaurants, Gaststätten, Hotels, Arztpraxen, Unterrichtsräumen, Läger, Werkstätten usw. Kurz gesagt, für fast alle ´temperierten´, also beheizte oder gekühlte, Immobilien muss ein Energieausweis vorliegen, wenn sie verkauft, verpachtet oder vermietet werden sollen. Ausgenommen sind hier nur Kirchengebäude und Baudenkmäler.

 

Kaum bekannt ist die Tatsache, dass ein fehlender Ausweis bei einer Vermietung oder einem Verkauf sehr teuer werden kann. Auch Immobilienmaklern und Hausverwaltern ist dies anscheinend nur selten bewusst. Denn obwohl diese als Sachkenner gelten und den Verkäufer oder den Vermieter aufklären müssen, werden zur Zeit immer noch tausende Immobilien gänzlich ohne Ausweis verkauft und vermietet. Die Energieeinsparverordnung (EnEV) schreibt vor, dass falsche oder fehlende Energieausweise mit bis zu 15.000 € Bußgeld geahndet werden dürfen.

 

Artikel von Dipl.-Ing. Ralf Otten

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