Energiegutachten für Gebäude, die überwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden,
vor dem 1.1.1984 errichtet worden sind und maximal 10 Wohneinheiten haben
Zuschuss 125 € für eine Bremer Energiesparberatung vor Ort
Bremer Energie-Konsens
Am Wall 140
28195 Bremen
www.bremer-modernisieren.de
01805 - 37 66 76
Was wird gefördert ?
Gefördert wird die Durchführung von Wärmeschutzmaßnahmen an
bestehenden Gebäuden. Ziel der Förderung ist die Reduktion des
Energieverbrauchs und damit der Schutz der Umwelt.
Gefördert werden überdurchschnittliche Wärmeschutzmaßnahmen an
Gebäuden mit bis zu zehn Wohneinheiten, die vor dem 01.01.1984 im
Lande Bremen errichtet wurden und ganz oder teilweise zu Wohnzwecken
dienen, und an Eigentumswohnungen.
Förderfähige Maßnahmen:
Wie wird gefördert ?
Die Förderung erfolgt durch nicht rückzahlbare Zuschüsse pro m²
gedämmte Fläche.
Details entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie. Siehe auch:
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